Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist der Anspruch der Bürger auf saubere Luft gewährleistet. Danach können europäische Privatpersonen Kommunen künftig auf saubere Luft verklagen. Die Behörden müssen handeln. „Saubere Luft ohne belastende Bestandteile ist ein Grundrecht“, bekräftigt Bernd Lange, langjähriger Europaabgeordneter, in einem Gespräch mit Mitgliedern des SPD-Ortsvereins Döhren-Wülfel. Der 52-Jährige war an der Ausarbeitung der EU-Richtlinie maßgeblich beteiligt.

Mit Feinstaub belastete Luft birgt erhebliche Gesundheitsrisiken, Erkrankungen des Herz-Kreis-Lauf-Systems können die Folge sein. „Deshalb haben wir neben Grenzwerten für einzelne Verursacher, z.B. EURO IV beim Auto, auch einen Luftqualitätsstandard eingeführt“, erläutert Lange. Verbunden mit dem Standard sind dann Pflichten zur Verbesserung der Luftqualität bei Überschreitungen. Lange, derzeit Wirtschafts- und Umweltexperte beim DGB Niedersachsen, bewertet diese Gesetzgebung als einen Schritt der Umweltgerechtigkeit: „Gerade in hoch belasteten Stadtteilen oder Straßenzügen leben Menschen mit geringem Einkommen, die nicht die Möglichkeit haben, im Grünen zu wohnen. Insofern ist es mehr als fair, hier Schritte einzuleiten, die die Luft sauberer machen“.

Allerdings müsse genau geschaut werden, woher die Luftbelastung kommt. Vielfach ist der aktuelle Verkehr nur ein Teil des Problems. Aus dem Hausbrand oder aus Industrieanlagen stammen ebensoviel Feinstäube. Für Lange ist damit klar: „ Aktionspläne und Maßnahmen müssen die wirklichen Verursacher aufs Korn nehmen, nur dem Verkehr die rote Karte zu zeigen, - weil am einfachsten - würde zu kurz greifen“.

Seit Anfang 2005 gilt das Europäische Recht, dass pro Tag höchstens 50 Mikrogramm Feinstaub kleiner als 10 Mikrometer (PM10) pro Kubikmeter Luft gemessen werden dürfen. Der Grenzwert darf an nicht mehr als 35 Tagen pro Jahr überschritten werden. Hannover hat schon gehandelt, nun müssen andere Kommunen nachziehen. .

Ingrid Hilgers