Die Frage der zukünftigen Geschäftsführung der Zoo Hannover GmbH hat in den vergangenen Tagen erhebliche Unruhe ausgelöst. Dies nehme ich zum Anlass für einige klarstellende Anmerkungen:

Im November 2011 endet der Vertrag des derzeitigen Geschäftsführers, K.M. Machens, ohne dass es hierfür einer Kündigung bedarf. Diese Vertragslaufzeit wurde anders als üblich nicht für 5 Jahre festgelegt, sondern unter Berücksichtigung der Interessen von Herrn Machens für fast 6 Jahre.

Sie endet exakt mit dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze von Herrn Machens.

Angesichts dieser Vertragskonstellation ist es die Pflicht des Gesellschafters, nun die Weichen für eine auch weiterhin zukunftsorientierte Ausrichtung des Unternehmens zu stellen. Nachdem das Konzept eines erlebnisorientierten Zoos mit Themenlandschaften mit der Umsetzung von Yukon Bay seinen Abschluss gefunden hat, ist eine nächste Entwicklungsstufe einzuleiten. Ziel muss sein, das erreichte Attraktivitätsniveau zu erhalten, die Zukunft des Zoos zu sichern und die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Grundlage dafür muss ein umfassender Masterplan mit einer Perspektive von ca. zehn Jahren sein, der die bestehenden Stärken ausbaut und festigt – ohne dabei primär auf weitere Großprojekte zu setzen. Die Ziele setzen Kreativität und Mut zur Verantwortung voraus. Die Entwicklung eines solchen Masterplans und dessen Umsetzung müssen in einer Hand liegen, ein Bruch zwischen Planungs- und Umsetzungsverantwortung liegt nicht im Interesse der Unternehmensentwicklung. Von dieser Schlüsselposition wird es abhängen, dass der Zoo seine hohe Attraktivität für die Besucher und damit seine Bedeutung für die Region Hannover behält.

Am Montag, 24. Januar, habe ich daher ein vertrauliches Gespräch mit dem Geschäftsführer geführt. Dabei hat mich Herr Machens erstmals über seinen Wunsch unterrichtet, seine Tätigkeit für eine Interimszeit fortzusetzen. Die von ihm genannte Perspektive von maximal 2 bis 3 Jahren ist im Hinblick auf den langfristigen Planungs- und Umsetzungsprozess allerdings nicht ausreichend. Dies habe ich Herrn Machens so mitgeteilt. Es wurde vereinbart, dass das Thema in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrats erörtert werden soll. Herr Machens hat dann am Donnerstag, dem 27. Januar, während einer Betriebsversammlung auf Nachfrage die Inhalte dieses Gespräches vor der Erörterung in den zuständigen Gremien bekannt gemacht.

Ich lege in diesem Zusammenhang großen Wert darauf, dass das geschilderte Gespräch – anders als in der HAZ vom 28. Januar dargestellt – vor der gemeinsamen Bilanzpressekonferenz mit Herrn Machens am Dienstag, dem 25. Januar, stattgefunden hat.

Im Sinne des Unternehmens und seiner Mitarbeiter/innen ist es mein Ziel, bereits im Februar die erforderlichen Gremienbeschlüsse herbeizuführen und damit die Basis für eine stabile Weiterentwicklung des Zoos zu legen. Dabei sollte nach meiner Vorstellung eine überparteiliche Findungskommission eingesetzt werden, die in einem transparenten Verfahren einen Vorschlag für eine Nachfolgeregelung unterbreitet. Zuständig für die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers ist die Gesellschafterversammlung.

Hauke Jagau