Im Zusammenhang mit der Novellierung des Schulgesetzes erklärt der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Stefan Politze:

„Die niedersächsischen SPD-Landtagsabgeordneten haben in mehr als 100 Veranstaltungen im ganzen Land viel positive Resonanz auf die geplanten Reformen erhalten. Außerdem gab es anregende und konstruktive Diskussionen. Im Rahmen der öffentlichen Diskussionen gibt es aber auch einige populistische Behauptungen, die hiermit richtig gestellt werden.“

LÜGE # 1 – ELTERN KÖNNEN KINDER KÜNFTIG NICHT MEHR AUF DIE SCHULE IHRES WUNSCHES SCHICKEN

Die Integrierte Gesamtschule (IGS) wird zu einer Schulform, die alle anderen Schulformen „ersetzen“ kann. Damit erhalten die Schulträger das Recht, jede Haupt-/Realschule, jede Oberschule und jede Kooperative Gesamtschule (KGS) zu schließen und durch eine IGS zu ersetzen. Eltern haben dann keine Möglichkeit mehr, die für ihre Kinder geeignete und gewünschte Schulform zu wählen.

Wahr ist: Schulträger sollen nur dann von der Pflicht, ein Gymnasium zu führen, befreit werden, wenn bei der Errichtung der Gesamtschule der Besuch eines Gymnasiums unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet ist. Bereits unter CDU-Führung wurde in rund 40 Fällen eine Gesamtschule als ersetzende Schulform genehmigt. Im Übrigen wird durch das neue Schulgesetz der Elternwille gestärkt, indem die Schullaufbahnempfehlung wegfällt und dadurch allein ihr Wunsch ausschlaggebend für den Besuch einer weiterführenden Schulform ist.

LÜGE # 2 – DIE EXISTENZ DER GYMNASIEN IST DURCH DIE IGS ALS ERSETZENDE SCHULFORM GEFÄHRDET

Die Schulträger können auch Gymnasien schließen und durch eine IGS „ersetzen“. Nicht einmal in jeder kreisfreien Stadt oder in jedem Landkreis muss ein Gymnasium bestehen bleiben. So ist die Existenz von Gymnasien nicht nur im Ländlichen Raum, sondern auch in Städten gefährdet. Die sogenannte „Bestandsgarantie“ bedeutet nur, dass ein Gymnasium innerhalb von zweieinhalb Stunden Fahrtzeit täglich erreichbar sein soll – für Eltern und Schüler völlig unzumutbar.

Wahr ist: Die Landesregierung gibt den Gymnasien eine Bestandsgarantie und stärkt sie durch die Einführung des Abiturs nach 13 Schuljahren. Damit werden die Gymnasien der Schulzeit der Gesamtschulen gleichgestellt und können mit ihnen um das bessere pädagogische Konzept konkurrieren. Hätte die Landesregierung die Gymnasien durch Integrierte Gesamtschulen ersetzen wollen, hätte sie in den Gesetzentwurf geschrieben, dass die IGS Regelschule in Niedersachsen werden solle. Das ist aber nicht der Fall!

LÜGE # 3 – DURCH DIE ABSCHAFFUNG DER FÖRDERSCHULEN WIRD DAS RECHT DER ELTERN AUF FREIE SCHULWAHL FÜR KINDER MIT UNTERSTÜTZUNGSBEDARF AUCH ABGESCHAFFT

Die Förderschulen Sprache und Lernen werden im neuen Schulgesetz nicht mehr aufgeführt und damit abgeschafft. Nur aufgrund massiver Elternproteste können bestehende Förderschulen Sprache noch fortgeführt werden. Trotz ebenso massiver Proteste bleibt es aber bei dem jahrgangsweisen Auslaufen der Förderschulen Lernen, und schon bald sollen die anderen Förderschulformen folgen. Damit wird das Recht der Eltern auf freie Schulwahl für Kinder mit Unterstützungsbedarf abgeschafft.

Wahr ist: Die Förderschulen in Niedersachsen bleiben erhalten. Nur die Förderschule Lernen läuft in Niedersachsen langsam aus. Dazu gibt es einen Landtagsbeschluss der von CDU und FDP 2012 auf den Weg gebracht wurde und von der SPD-Fraktion mitgetragen wurde.
Inklusion bedeutet, dass eine gleichberechtigte, barrierefreie und diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen erreicht werden soll. Dazu zählt auch, dass man Kinder mit Förderbedarfen in ihrer Schullaufbahn nicht mehr von anderen Kindern trennt, sondern sie gemeinsam beschult. Rot-Grün wird ein Dialogverfahren zum Gelingen der Inklusion auf den Weg bringen. Inklusion setzt einen breiten gesellschaftspolitischen Konsens voraus.