Der Vorstand des SPD-Bezirk Hannover, dem auch Doris Schröder-Köpf angehört, hat sich auf seiner jüngsten Sitzung intensiv mit dem Asylpakt II auseinandergesetzt. In einem einstimmig gefassten Beschluss wird u.a. festgestellt, dass die gegenwärtige Situation nicht dazu geeignet ist, symbolische Änderungen an Asyl- und Aufenthaltsrecht vorzunehmen.

SPD-Bundestagsfraktion und SPD-Parteivorstand werden aufgefordert, mit dem Koalitionspartner auf Bundesebene ein Einwanderungsgesetz zu entwerfen.

„Gerade die verstärkte Einwanderung an Menschen, die offensichtlich keinen Asylanspruch haben, lässt sich so nachhaltig vermindern“, heißt es in dem Beschluss.

Asylpolitik an den Aufgaben, nicht am Aktionismus ausrichten

Asylpolitik an den Aufgaben, nicht am Aktionismus ausrichten

Die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland stehen mit der Bewältigung der Fluchtbewegung, die nach Europa drängt, vor einer der größten Herausforderungen ihrer Geschichte. Die gegenwärtige Aufgabe liegt europäisch darin, die hilfesuchenden Menschen zwischen den Staaten der Europäischen Union angemessen zu verteilen. Mit nationalen Alleingängen lässt sich dieses jedenfalls nicht bewältigen. Die Aufgabe der Staaten, ihrer Regionen und Kommunen ist es, diesen Menschen Schutz zu gewähren und ihnen eine Perspektive auf ein menschenwürdiges Leben anzubieten. Diese umfasst Maßnahmen, die geeignet sind, eine Zukunft im aufnehmenden Land aufzubauen. Darüber hinaus ist die Bekämpfung der Fluchtursachen eine weitere Aufgabe der Staaten, damit eine Rückkehr in die Heimat zur realistischen Option werden kann.

Kein Teilaspekt kann ohne den anderen gedacht werden: Ohne eine Beendigung des Bürgerkrieges in Syrien lässt sich die große Zahl an Geflüchteten kaum beilegen. Aber auch die politische wie wirtschaftliche Situation in vielen Staaten Afrikas bringt es mit sich, dass hier anhaltende Fluchtbewegungen zu erwarten sind. Eine europäische Lösung ist notwendig. Sie liegt nicht darin, den Zuzug zur Union zu begrenzen, sondern den Strom der Hilfesuchenden zu lenken. Dieses wäre schon notwendig gewesen, als in Lampedusa, Ceuta, Lesbos und anderswo im Mittelmeerraum Flüchtlingstrecks vor Jahren ankamen. Seinerzeit hat es sich Deutschland vergleichsweise einfach gemacht, das Problem zu ignorieren. Dieses geht heute nicht mehr. Eine europäische Lösung wäre damals schon richtig gewesen, sie ist heute umso notwendiger. Der Zusammenhalt der Europäischen Union in Gänze entscheidet sich nicht zuletzt daran.

In Deutschland stehen wir zunächst vor der Aufgabe, die hier ankommenden Menschen menschenwürdig unterzubringen und ihr Ersuchen mit rechtsstaatlichen Mitteln zu prüfen. Parallel dazu gilt es bereits, die Voraussetzungen für die soziale, wirtschaftliche und politische Integration zu schaffen. Das umfasst Spracherwerb, den Erwerb interkultureller Kompetenzen und den Zugang zu Bildung und Arbeit. Nach Abschluss des Verfahrens gilt es darauf aufzubauen.

Das alles ist keine leichte Aufgabe, weil wir in der Kürze der Zeit die größte Zahl an Flüchtlingen seit der Gründung der Bundesrepublik aufnehmen müssen. Gleichwohl, es ist nicht die Zeit für blinden Aktionismus. Wir bekräftigen die Entscheidung des SPD-Bezirksparteitags, wonach symbolische Änderung am Asyl- oder Aufenthaltsrecht nicht geeignet sind, die jetzige Lage zu bewältigen.

Dieses schließt nicht aus, dass die Rechtspraxis an der einen oder anderen Stelle anzupassen ist. Dieses ist aber an einige Prinzipien zu binden:

Beim Nachzug von Familienangehörigen ist abzuwägen, was die Folgen einer Beschränkung sind. Wenn Menschen der sichere Nachzug ihrer Angehörigen verwehrt wird, werden diese den gefährlichen Weg einer (Nach-)Flucht auf sich nehmen, zugleich erschwert ein Aussetzen Integrationsschritte

Für jene, die gegenwärtig in den Lagern um Syrien herum ausharren, braucht es eine realistische und zeitnahe Perspektive, um den Familiennachzug geordnet zu organisieren. Dieses entlastet die Situation auf der Balkanroute, verhindert die damit verbundenen humanitären Katastrophen und hilft den Flüchtlingsstrom zu steuern.

Als Hindernisse für die Abschiebung sind die medizinischen Indikationen auch um die Mutterschutzfristen zu ergänzen.

Die Verfahren zur Prüfung eines Asylanspruchs bzw. zur Gewährung eines Schutztitels müssen verkürzt werden, gleichwohl darf dieses nicht zulasten der Rechtsmittelprüfung gehen.

Die faktische Ablehnung eines Asylantrags (Fiktion der Rücknahme des Antrags) in der Folge eines Verstoßes gegen die Residenzpflichten ist eine zu harte Sanktion gegenüber Menschen, die wochenlang auf der Flucht waren und die mitunter bestrebt sind, im Aufnahmeland ihre Angehörigen wiederzufinden.

Die Anerkennung als sicherer Herkunftsland kann dabei nicht auf Staaten erstreckt werden, die Züge einer Militärdiktatur einnehmen, in der u.a. die Rechte auf sexuelle Selbstbestimmung beschränkt sind oder in denen willkürliche Verhaftungen an der Tagesordnung sind.

Es braucht eines Masterplans zur Integration derjenigen, die in die Bundesrepublik Deutschland migrieren. Ein Integrationsgesetz muss die erforderlichen Maßnahmen bündeln. Es braucht darin sowohl Angebote für die Flüchtlinge als auch für jene, die aus anderen Gründen in die Bundesrepublik (legal) zuziehen.

Der SPD-Bezirksvorstand Hannover fordert die SPD-Bundestagsfraktion und die niedersächsische Landesregierung auf, diese Prinzipien bei der Beratung und Beschlussfassung über das Asylpaket II hinaus zu berücksichtigen. Der Bezirksvorstand sieht die sozialdemokratische Europapolitik zudem in der Pflicht, sich in diesem Sinne einzusetzen.

Hinsichtlich der mittelfristigen Entwicklung fordern wir die SPD-Bundestagsfraktion und den SPD-Parteivorstand auf, mit dem Koalitionspartner auf Bundesebene ein Einwanderungsgesetz zu entwerfen. Gerade die verstärkte Einwanderung an Menschen, die offensichtlich keinen Asylanspruch haben, lässt sich so nachhaltig vermindern.