Auf dem Landesparteitag am 21.06.2008 wird entschieden, welchen Weg die SPD in Niedersachsen gehen wird. Werden weiterhin vier Bezirke die entscheidende Gliederung in Niedersachsen sein - miot Bezirksvorständen, Bezirksgeschäftsstellen, Bezirksparteitagen - oder wird in Zukunft dem Landtag und der Landtagsfraktion in Niedersachsen auf gleicher Höhe ein Landesvorstand - der nicht nur aus den vier Bezirksvorständen besteht - und ein Beirat mit Delegierten aus den Unterbezirken gegenüberstehen, mit finanziellen, personellen und inhaltlichen Befugnissen und Aussagen. Und werden auch andererseits aktionsfähige hauptamtliche Mitarbeiter in der Fläche mit regionalen Büros in Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Nordniedersachsen bereitstehen, um die Organisationskraft dieser Landespartei aufrechtzuerhalten ?
Der Vorstand des SPD-Bezirks Hannover verabschiedete am 18. April 2008 den Abschlussbericht seiner Auswertungskommisssion und zog erste Schlussfolgerungen aus dem Ergebnis der Landtagswahl für die Arbeit der SPD in Niedersachsen.

Im Zeitraum von Februar bis April untersuchte die vierzigköpfige Kommission, bestehend aus Mitgliedern der 13 Unterbezirke, die Wahlergebnisse auf Landkreisebene, die Zusammenarbeit von Wahlkreisen, der örtlichen SPD-Büros und der Wahlkampfzentrale und die Inhalte und Ausgestaltung der Wahlkampagne der SPD.

Die wichtigsten Schlussfolgerungen sind nach Ansicht des Vorstandes die zukünftig engere Abstimmung zwischen Landes- und Kommunalpolitik und die Reform des Landesverbandes:

Die Kommission, die vom Göttinger Wissenschaftler Stephan Klecha, der Bundestagsabgeordneten Gabriele Lösekrug-Möller, dem Schatzmeister Wolf Kutzer und dem Ltd. Geschäftsführer Stefan Schostok koordiniert wurde, schlägt dafür eine schrittweise Stärkung des Landesverbandes bei, eine Erweiterung des Landesvorstandes und die Schaffung eines Landesparteirats und regionaler Parteiräte vor. Grundprinzip sei: Jeder politischen Ebene im Land (Land, Landkreis/Region, kreisfreie Stadt) ist grundsätzlich eine politische Gliederung der Partei gegenüberzustellen. Die Unterbezirksbüros in den Kreisen müssen weiterhin mit einer verlässlichen hauptamtlichen Besetzung in der Fläche arbeiten.

Antrag: Organisation der SPD in Niedersachsen

Antrag an den Landesparteitag am 21. Juni 2008, Antragsteller: SPD-Bezirk Hannover

Der Landesparteitag möge beschließen:

1. Die Satzung des Landesverbandes Niedersachsen bleibt bis zu einem spätestens zum Frühsommer 2009 einzuberufenden Parteitag in Kraft.

2. Der Landesvorstand wird für diesen Zeitraum gewählt.

3. Der Parteitag wählt eine ad hoc-Kommission aus 20 Mitgliedern. Diese Kommission bereitet in enger Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand und den Bezirksvorständen die organisatorische Umgestaltung der Bezirke/des Landesverbandes vor.

4. Auf dem Parteitag 2009 wird eine Satzung beschlossen, die dem Landesverband den Status einer Organisationsgliederung nach § 8 (1) Organisationsstatut zuweist. Damit wird er nach entsprechender Beschlussfassung des Parteivorstands ein Bezirk an Stelle der bisherigen Bezirke auf der Ebene des Landes Niedersachsen.

5. Grundlage für die vorbereitenden Arbeiten sind folgende Prinzipien:

Jeder politischen Ebene im Land (Landkreis/Region, kreisfreie Stadt) ist grundsätzlich eine politische Gliederung der Partei gegenüberzustellen. Die Unterbezirksbüros müssen mit einer verlässlichen hauptamtlichen Besetzung in der Fläche weiterhin arbeiten.

Der Landesparteitag soll sich aus in den Unterbezirken gewählten Delegierten zusammensetzen. Die Delegiertenzahl ist so zu bemessen, dass jeder Unterbezirk mit mindestens einer/einem Delegierten vertreten ist. Die Mitglieder des Landesvorstands nehmen beratend teil.

Der Landesvorstand besteht aus dem oder der Vorsitzenden, drei stellvertretenden Vorsitzenden und 20 Beisitzerinnen und Beisitzern. Hinzu treten die sonstigen beratenden Mitglieder.

Es werden regionale Schwerpunktbüros am Sitz der bisherigen Bezirke (Oldenburg, Stade, Hannover, Braunschweig) gebildet. Die Hauptamtlichen im Landesbüro und in den regionalen Schwerpunktbüros sollen spezialisierte Tätigkeiten für die Landesebene beziehungsweise für die jeweilige Region übernehmen. Die Personalhoheit liegt beim Landesverband.

Zur Beratung des Landesvorstands, zur Förderung der Willensbildung in der Partei und zur politischen Koordination wird ein Landesparteirat eingerichtet, dem 100 in den Unterbezirken gewählte Mitglieder angehören. Die Delegierten des Landesparteirats, die einem regionalen Schwerpunkt zugeordnet sind, bilden den regionalen Beirat. Dieser wählt aus seiner Mitte eine(n) Vorsitzende(n) bzw. eine(n) Vertreter(in) für 2 Jahre, der/die die Sitzungen leitet. Den Vorsitz im Landesbeirat führen die Vorsitzenden der regionalen Beiräte im jährlichen Wechsel. Die Konstruktion des Landesbeirats bzw. der regionalen Beiräte entspricht dem Prinzip des Parteirats in der reformierten Form (§§ 29, 30 OrgaStatut).

6. Der Landesparteitag fordert die Bezirke und den Landesverband auf, sich bereits jetzt darauf zu verständigen, Arbeitsfelder in der Organisation (landesweit abgestimmt) vertraglich zu vereinbaren.

7. Die Überführung der bezirklichen Kompetenzen in die Kompetenz des Landesverbands als Bezirk ist in einem zielgerichteten Prozess zu gestalten, bei dem die Fragen der Tarifpolitik, der Personalentwicklung und der bestehenden regionalen Besonderheiten sowie die Belange der Arbeitsgemeinschaften geklärt werden. Dazu zählt insbesondere eine eigenständige politische Bildung, deren Tradition und strategische Bedeutung Verpflichtung für die Zukunft ist.