SPD UB Region Hannover will in einer Aktionswoche vom 25.01.2010 bis zum 30.01.2010 das Volksbegehren für gute Schulen in Niedersachsen unterstützen.
Viele Familien mit schulpflichtigen Kindern wissen, wie sehr Schule das Leben der Kinder und damit der gesamten Familie beeinflusst.
Viele Lehrer kennen die Unzufriedenheit, wenn der eigene pädagogische Anspruch von zu vielen Regeln und Zwängen gebremst wird.
Seit Jahren wächst die Unzufriedenheit von Eltern, Schülerinnen und Schülern.

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Wir wollen deshalb

Mit dem Volksbegehren möchten wir erreichen:

  • Gymnasien und Gesamtschulen sollen wieder zur Regelschulzeit von 13 Jahren bis zum Abitur zurückkehren
  • Neue Gesamtschulen dürfen schon mit vier, in Ausnahmefällen auch mit drei Klassen pro Jahrgang gegründet werden
  • Volle Halbtagsschulen müssen erhalten bleiben

Alle Kinder und Jugendliche unseres Landes haben das Recht auf eine bestmögliche schulische Ausbildung, denn sie ist das Fundament einer stabilen und zukunftsfähigen Gesellschaft.

Wir wollen das Schulgesetz ändern – mit einem Volksbegehren

Ein Volksbegehren kann darauf gerichtet sein, „ein Gesetz im Rahmen der Gesetzgebungsbefugnis des Landes zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben“ (Art. 48 Abs. 1 NV). Ausgenommen sind aller¬dings Gesetze über den Landeshaushalt, über öffentliche Abgaben sowie über Dienst- und Ver¬sor¬gungs¬bezüge. Dem Volksbegehren muss ein ausgearbeiteter, mit Gründen versehener Gesetz¬ent¬wurf zugrunde liegen. Die Begründung muss auch die Kosten benennen, die bei Annahme des Gesetzes entstehen würden.

Erstes Ziel: Bis zum Mai 2010 25.000 gültige Unterschriften

Nachdem die Initiatoren dem Landeswahlleiter angezeigt haben, dass sie Unterschriften für ein Volksbegehren sammeln wollen, haben sie binnen eines halben Jahres als Voraussetzung für die Beantragung der Zulässigkeit des Volksbegehrens 25.000 Unterschriften nachzuweisen.

Wer darf unterschreiben ?

Unterschreiben darf, wer zur Wahl des Landtags berechtigt ist, also die deutsche Staats¬ange¬hörigkeit besitzt, das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit drei Monaten in Niedersachsen wohnt.

Hauptziel: Bis zum November 2010 600.000 gültige Unterschriften

Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Volksbegehrens trifft die Landesregierung. Fällt sie ne¬gativ aus, kann dagegen der Staatsgerichtshof angerufen werden. Das Volksbegehren ist erfolg¬reich, wenn es binnen eines halben Jahres nach Feststellung der Zulässigkeit von mindestens 10 % der Stimmberechtigten unterstützt wird. Das bedeutet, dass in dieser Zeit etwas mehr als 600.000 gül¬tige Unterschriften gesammelt werden müssen. Maßgebend ist die Zahl der Wahlberechtigten bei der letzten Landtagswahl.

Nach Überwindung der 10 %-Hürde ist der Niedersächsische Landtag am Zuge. Er kann nämlich den mit dem Volksbegehren vorgelegten Gesetzentwurf beschließen. Tut er das nicht, findet darüber ein Volksentscheid statt. Dazu kann der Landtag dem Volk einen eigenen Gesetzentwurf zur Ent¬scheidung mit vorlegen. Durch Volksentscheid ist ein Gesetz beschlossen, „wenn die Mehrheit der¬jenigen, die ihre Stimme abgegeben haben, jedoch mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten, dem Entwurf zugestimmt hat“ (§ 33 Abs. 1 NVAbstG).

Erfolgreiches Vorbild: Das Volksbegehren zum Erhalt des Kindertagesstättengesetzes

Erfolgreich war das ab 1999 durchgeführte Volksbegehren zum vollständigen Erhalt des Kinder¬tagesstättengesetzes (KiTaG), das sich wegen einer negativen Entscheidung der Landesregierung die Zulässigkeit vor dem Staatsgerichtshof erkämpfen musste. Unter dem Motto „Keine Kürzung bei den Kurzen“ gelang einem breiten Bündnis aus Interessengruppen, Vereinen, Verbänden, Kirchen, Gewerkschaften und Eltern, mehr als 690.000 Unterschriften zu sammeln. Ein Volksentscheid ist da¬mals deshalb nicht erforderlich geworden, weil der Landtag sich die Forderungen des Volks¬be¬geh¬rens zu Eigen gemacht hat.

Aktionswoche der SPD Region Hannover

Zentrale Aktionen sind
► Mo., 25.1., 10.30 Uhr, Kröpcke Hannover: Pressetermin mit Unterschriftensammlung
► Sa., 30.1., 12 Uhr, Kröpcke Hannover: Infostand, Unterschriftensammlung und Glühwein

In unserer nächsten Vorstandssitzung am 18.01.2010, 20:00 Uhr, im FZH Döhren, Raum 4, und in unserer Mitgliederversammlung am 25.01.2010, 19:30 h, Raum 1, werden wir beraten, welche Aktionen wir als Ortsverein unternehmen.

► Wenn Du aktiv mitmachen willst, melde Dich per E-Mail.
► Weitere Informationen und Unterschriftenlisten zum Download findest Du unter www.volksbegehren-schulen.de und www.afb.spd-region-hannover.de

Hans-Dieter Keil-Süllow