Im Anfragenteil der jüngsten Sitzung des Bezirksrats Döhren-Wülfel beschäftigte sich die SPD-Fraktion mit den großen Wassermengen, die im Sommer bei einem Starkregen in Mittelfeld über die Straßen schwappten. „Weshalb nimmt die vorhandene Kanalisation die Wassermengen nicht zügig auf und leitet sie ab? Welche Abhilfemöglichkeiten sieht die Verwaltung?“, hieß es in der Anfrage, die jetzt von der Verwaltung schriftlich beantwortet wurde.

Die Stellungnahme aus dem Rathaus ist eher ernüchternd. Die Menschen im Stadtbezirk werden wohl auch in Zukunft mit den Folgen von Starkregen leben müssen. „Die Infrastruktur und Entwässerungsanlagen einer Stadt werden für „normale“ Niederschläge ausgelegt. Wenn stärkere Niederschläge/Gewittergüsse als die, für die die Entwässerungsanlagen ausgelegt wurden, auftreten, sind die Entwässerungsanlagen mit den Wassermengen überfordert und es kommt zu Rückstau im Kanalnetz bzw. Überstau vom Kanalnetz auf die Oberfläche. In Übereinstimmung mit der geltenden Rechtsprechung sind Städte und Kommunen nicht verpflichtet eine Regenwasserkanalisation vorzuhalten, die alle denkbaren Niederschlagsereignisse bewältigen und schadlos ableiten kann. Dieses ist auch weder technisch noch wirtschaftlich zu realisieren.“, heißt es in der Verwaltungsantwort.

Bei den angesprochenen Regengüssen im Stadtbezirk handelt es sich um derartige, über das Normalmaß hinausgehende Ereignisse, für die das Kanalnetz nicht ausgelegt ist. Das Antwortschreiben: „Am 24.Juli 2014 wurde an dem Regenmessgerät Froboesestraße ein Niederschlag erfasst, bei dem innerhalb von 45 Minuten 25,6 mm Niederschlag gefallen sind. Für dieses Ereignis wurde eine sogenannte Wiederkehrzeit von 30 Jahren ermittelt. Das bedeutet, dass der Niederschlag statistisch gesehen etwa einmal in 30 Jahren vorkommen kann.“ Anderorts handelt es sich sogar um ein Jahrhundertereignis. Am 24. Juli 2014 sei in Wülferode, Wülfel und Bemerode ein Regenereignis aufgetreten, das seltener als einmal in 100 Jahren vorkomme. Und die Regenfälle in Wülfel am 29. Juli 2014 kämen allenfalls einmal in 20 Jahren vor.

Die Stadt weiter: „Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen sich und sein Eigentum vor einer möglichen Überflutung zu schützen. Der Eigentümer kann sich zum Beispiel durch Anhebung der Grundstückszufahrten, Abdichtung von Kellerfenstern und -türen und Aufmauerung eventuell vorhandener Lichtschächte an Kellerfenstern gegen eindringendes Wasser schützen. Wenn bei Unwetter Keller mit Oberflächenwasser volllaufen und von der Feuerwehr leergepumpt werden, wird dies nicht berechnet. Wenn Keller durch defekte oder fehlende Rückstauklappen volllaufen, werden die Einsätze den Eigentümern in Rechnung gestellt.“