Die erneute CDU-Normenkontrollklage gegen die Abfallgebührensatzung
ist Wahlkampfgetöse.
Bisher hat sich die CDU-Regionsfraktion weder konstruktiv noch sachlich um eine
Ausarbeitung einer aus ihrer Sicht „gerechten“ Gebührensatzung beteiligt.
Fakt ist: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat zu der Klage des ehemaligen
Vorsitzenden der CDU-Fraktion in der Region Hannover entschieden, dass die
bisherige Grundgebühr von 80% der insgesamt anfallenden Kosten in der Sackabfuhr
nicht rechtskonform ist

Die Folge davon ist, dass entweder die bisherigen Sackverkaufspreise drastisch um das vier- bis fünffache ansteigen oder dass das bisherige Abfuhrsystem verändert werden muss. Darüber hinaus hat die Vereinheitlichung für das Stadtgebiet Hannover zur Folge, dass dort künftig auch Grundgebühren entrichtet werden müssen. Im Stadtgebiet Hannover wurde bisher überhaupt keine Grundgebühr erhoben.

„Festzuhalten ist: Es war diese CDU-Klage, die es notwendig gemacht hat, das bisher bewährte Gebührensystem zu ändern, wenn man keine Verteuerung der Sackverkaufspreise um 400 bis 500 Prozent haben will. Dies hätte nach meiner Ansicht noch schlimmere Folgen für die Müllvermeidung gehabt“, betont Sascha Glade, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Regionsfraktion aus Döhren-Wülfel.

Der Zweckverband Abfallwirtschaft der Region Hannover (aha) muss kostendeckend arbeiten. Es dürfen keine Gewinne erwirtschaftet werden. Die Kosten der Abfallentsorgung sind auf alle Gebührenzahlerinnen und –Zahler zu verteilen, z.B. auch die vom Gericht gekippten Gebühren für Kleingewerbe. Weil das so ist, müssen alle Gebühren und auch diese etwa 2 Millionen Euro für Kleingewerbe sowie die Umstellungskosten (von Sack auf Tonne) neu verteilt werden.

Durch die neue Berechnung werden Nutzerinnen und Nutzer unterschiedlich entlastet oder belastet. Das heißt es gibt „Gewinner“ und es gibt „Verlierer“.

Eines der wichtigsten Ziele für SPD und Grüne war es, für alle Einwohner/-innen die Leistungen zur Sperrmüllentsorgung, auf Wertstoffhöfen, bei der Grünschnittannahme, der Schadstoffentsorgung usw. auch in Zukunft ohne gesonderte Kostenerhebung anzubieten. Gerade diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die sich durchaus umweltbewusst verhalten und z.B. eine sorgfältige Mülltrennung vornehmen, nutzen gerne das Angebot der Wertstoffhöfe bzw. Containerstandplätze.

Die dafür entstehenden Kosten für z.B. Personal, Fahrzeuge müssen natürlich auch erbracht werden. Dies geschieht durch die erhobene Grundgebühr.Das Mindestvolumen von 10 Litern pro Person in der Woche ist keine neue Regelung. Sie wird nach der vom Gericht geforderten Vereinheitlichung auch auf das Umland in der Region Hannover ausgedehnt.


Aufgrund der Menge der tatsächlich verkauften Restabfallsäcke ergibt sich je Person und Woche ein tatsächlich in Anspruch genommenes Volumen von 14.61 l in der bisherigen Sackabfuhr. In der bisherigen Behälterabfuhr beläuft sich das tatsächlich in Anspruch genommene Volumen auf mindestens 20 l je Person und Woche.

Aber unabhängig von der tatsächlichen Menge des Restmülls, fährt der Müllwagen jedes bewohnte Grundstück an, deshalb auch ein Teil grundstücksbezogene Grundgebühr. Der andere Teil wird nach Anzahl der Wohnungseinheiten berechnet: Je mehr Wohnungen, desto mehr Personen und Restmüll sind zu erwarten. Das fließt letztendlich nun in die Kalkulation ein und muss berechnet werden.

Das Volumen kann wie bisher in der Stadt Hannover auch schon jederzeit bis zum Mindestvolumen angepasst werden, z.B. wenn sich die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ändert.

„Es bleibt festzuhalten“, so Sascha Glade, „dass das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht die alten Gebührenreglungen für unrechtmäßig und deshalb ungültig erklärt hat. Das hat aber zwangsläufig zur Folge, dass die bisherigen Gebühren nicht als Vergleichsmaßstab dafür taugen, ob die neuen Gebühren rechtmäßig sind oder als „gerecht“ empfunden werden. Eine unrechtmäßige (alte) Gebühr ist eben nicht geeignet, um als korrekter Maßstab für einen solchen Vergleich zu dienen“.