Auf der Juni-Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel im Freizeitheim Döhren stand das Thema Kolumbarium auf der Tagesordnung. Ein Kolumbarium ist ein Bestattungsraum für Urnen. Die SPD-Fraktion hatte vorgeschlagen, die ungenutzte neue Kapelle auf dem Seelhorster Friedhof zu einem Bestattungsplatz für Urnen umzugestalten. Die Stadt rechnete daraufhin und stellte fest: Es lohnt sich. Zwar ist die Neue Kapelle baufällig und müsste umfassend wieder hergerichtet werden. Trotzdem würden die Investitionskosten nach einigen Jahren durch den Verkauf von Urnengräbern wieder hereinkommen.

Die Verwaltung hat zwei Alternativen geprüft. Rund 660 Tausend Euro soll eine Instandsetzung nur der Kapelle und deren Umwandlung in ein Kolumbarium kosten, erläuterte Jörg Gronemann von der Stadt. „Da wäre Platz für 660 Urnen“, sagte er. Die größere Lösung würde die angrenzenden Seitenflügel mit einbeziehen und eine Art Kreuzgang entstehen lassen. Einschließlich einer Toilettenanlage für die Besucher soll diese Version für etwa 1.445 Urnenplätze mit etwa 1.300.000 Euro zu Buche schlagen. Innerhalb weniger Jahre, so prognostizierten die Beamten aus dem Rathaus, hätten sich die Ausgaben für beide Varianten durch den Verkauf von Urnenplätzen wieder rentiert.

Die schlechte Nachricht: Die Stadt Hannover hat kein Geld für die notwendigen Baumaßnahmen. „Dafür ist im Haushalts nichts vorgesehen“, wurde den aufmerksam lauschenden Bezirksratsmitgliedern mitgeteilt. Die Ortspolitiker reagierten durch die Bank verärgert. „Die Neue Kapelle steht doch unter Denkmalschutz“, wurde den Beamten aus dem Rathaus entgegengehalten; da sei die Stadt sowieso verpflichtet, in den Erhalt des Gebäudes zu investieren.

Auch auf eine Anfrage der Sozialdemokraten gab es eine Antwort, die wenig Hoffnung macht. Zu Werbezwecken abgestellte Fahrzeuge und Anhänger unter der Schnellwegbrücke sind ein Ärgernis. Sie blockieren dringend benötigten Parkraum. Die SPD-Fraktion fragte nach, was dagegen getan werden kann.

„Um die Platzierung von Werbeanhängern zu verhindern, müsste die Verwaltung intensive und aufwendige Kontrollen mit entsprechender Dokumentation durchführen“, heißt es in der Antwort. Denn es muss dem Halter nachgewiesen werden, dass er das Fahrzeug oder den Anhänger tatsächlich nur zu Werbezwecken verwendet und nicht auch zum Transport. Nach der Rechtsprechung spricht für eine Werbenutzung ein dauerhaftes Abstellen von zwei bis drei Wochen. Und dieser Umstand ist für ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gerichtsfest zu beweisen.

Das Baudenkmal „Neue Kapelle“ könnte ein Kolumbarium werden
Das Baudenkmal „Neue Kapelle“ könnte ein Kolumbarium werden